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VIII A/61/6

Kantonale Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

(Schutzschirm-Verordnung, kSSV)

Vom 01.06.2021 (Stand 01.06.2021)

Präambel

Der Regierungsrat,

gestützt auf die Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe[1],

erlässt:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt nach Massgabe der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe die Beteiligung des Kantons an den ungedeckten Kosten von Veranstaltungen von überkantonaler Bedeutung, deren Durchführung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 geplant ist und die aufgrund einer nachträglichen behördlichen Anordnung aufgrund der Covid-19-Epidemie verschoben, abgesagt oder im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe nur reduziert durchgeführt werden können.

Art. 2 Gesuche

Gesuche um eine Kostenbeteiligung nach Artikel 1 sind bei der Kontaktstelle für Wirtschaft einzureichen.  

Sie entscheidet über:

  1. die Zusicherung der Kostenbeteiligung;
  2. die Höhe der Kostenbeteiligung;
  3. Vorschussleistungen und deren allfällige Rückforderung.

Art. 3 Auszahlung der Beiträge

Die Staatskasse zahlt die Beiträge aus. 

Sie stellt dem Bund Rechnung über die Bundesbeteiligung nach Massgabe von Artikel 18 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe.

Art. 4 Missbrauchsbekämpfung

Die kantonale Finanzkontrolle überprüft die Gesuchunterlagen und namentlich die Mittelverwendung nach Artikel 11 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe. Sie kann Hilfspersonen beiziehen.

Sie kann Beiträge zurückfordern, namentlich wenn:

  1. sich Gesuchangaben als unrichtig oder unvollständig erweisen;
  2. der Gesuchsteller seine Mittel entgegen der eigenen Bestätigung oder entgegen den Vorgaben der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe verwendet.

Verstösse gegen diese Verordnung können mit Busse bis zu 5000 Franken geahndet werden. In schweren Fällen erfolgt eine Verzeigung.

Egress

SBE 2021 16

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
01.06.2021 01.06.2021 Erlass Erstfassung SBE 2021 16

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlass 01.06.2021 01.06.2021 Erstfassung SBE 2021 16