Diese Verordnung regelt nach Massgabe der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe die Beteiligung des Kantons an den ungedeckten Kosten von Veranstaltungen von überkantonaler Bedeutung, deren Durchführung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 geplant ist und die aufgrund einer nachträglichen behördlichen Anordnung aufgrund der Covid-19-Epidemie verschoben, abgesagt oder im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe nur reduziert durchgeführt werden können.
VIII A/61/6
Kantonale Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
(Schutzschirm-Verordnung, kSSV)
Vom 01.06.2021 (Stand 01.06.2021)
Präambel
gestützt auf die Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe[1],
erlässt:
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Gesuche
Gesuche um eine Kostenbeteiligung nach Artikel 1 sind bei der Kontaktstelle für Wirtschaft einzureichen.
Sie entscheidet über:
- die Zusicherung der Kostenbeteiligung;
- die Höhe der Kostenbeteiligung;
- Vorschussleistungen und deren allfällige Rückforderung.
Art. 3 Auszahlung der Beiträge
Die Staatskasse zahlt die Beiträge aus.
Sie stellt dem Bund Rechnung über die Bundesbeteiligung nach Massgabe von Artikel 18 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe.
Art. 4 Missbrauchsbekämpfung
Die kantonale Finanzkontrolle überprüft die Gesuchunterlagen und namentlich die Mittelverwendung nach Artikel 11 Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe. Sie kann Hilfspersonen beiziehen.
Sie kann Beiträge zurückfordern, namentlich wenn:
- sich Gesuchangaben als unrichtig oder unvollständig erweisen;
- der Gesuchsteller seine Mittel entgegen der eigenen Bestätigung oder entgegen den Vorgaben der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe verwendet.
Verstösse gegen diese Verordnung können mit Busse bis zu 5000 Franken geahndet werden. In schweren Fällen erfolgt eine Verzeigung.
Egress
SBE 2021 16
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 01.06.2021 | 01.06.2021 | Erlass | Erstfassung | SBE 2021 16 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | SBE Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 01.06.2021 | 01.06.2021 | Erstfassung | SBE 2021 16 |