Das Departement Bau und Umwelt ist das zuständige Departement im Sinne des kantonalen Umweltschutzgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz, der Verordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz und der kantonalen Gewässerschutzverordnung.
Es ist zudem zuständige Behörde nach der Bundesgesetzgebung über den Umwelt- und den Gewässerschutz und für alle Fragen zuständig, soweit in den kantonalen Erlassen über den Umwelt- und den Gewässerschutz keine andere Behörde bezeichnet ist.