Dieser Normalarbeitsvertrag (NAV) findet Anwendung auf Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnisse im Kanton Glarus, die ausschliesslich oder überwiegend hauswirtschaftliche Arbeiten in einem privaten oder einem kollektiven Haushalt betreffen, insbesondere in Heimen, Pensionen und Krankenhäusern, Büros, Praxen oder Werkstätten.
Er gilt insbesondere auch für:
- Volontär- und Au-pair-Arbeitsverhältnisse;
- Arbeitnehmende, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre Arbeit im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen, wobei Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden dürfen.
Der NAV gilt nicht für:
- amtlich anerkannte Haushaltlehrverhältnisse;
- Arbeitsverhältnisse, die dem öffentlichen Recht des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden, einem anderen NAV oder einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
Für hauswirtschaftliche, einem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellte Arbeitsverhältnisse gilt dieser NAV soweit jener keine Regelungen enthält.