Die Mitglieder der Aufsichtskommission werden jeweils für ein Jahr durch den Regierungsrat gewählt.
Der Aufsichtskommission gehören eine Präsidentin oder ein Präsident sowie vier bis sechs weitere ebenfalls vom Regierungsrat gewählte Mitglieder an. Der Regierungsrat ist in der Aufsichtskommission mit einem Mitglied vertreten. Die Mehrheit der Aufsichtskommission verfügt insbesondere über ausgewiesene Kenntnisse in Unternehmensführung oder in den Bereichen Versicherung, Sozialversicherung, Finanzen und Recht. Sie kann aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.
Die Mitglieder der Aufsichtskommission vertreten die Beitragspflichtigen der Ausgleichskasse Glarus und die Versicherten angemessen. Mitarbeitende der Ausgleichskasse Glarus sowie der AHV-Zweigstellen können der Aufsichtskommission nicht angehören.
Die Direktion nimmt an den Sitzungen der Aufsichtskommission und ihrer Ausschüsse mit beratender Stimme teil und kann Anträge stellen.