Aus diesem Fonds können Beiträge für soziale Zwecke in Form von einmaligen Entlastungen von Familienbudgets gewährt werden, namentlich Ferienlager für Kinder, Urlaubs-, Erholungs- und Entlastungsaufenthalte. Weiter können Beiträge für Aktivitäten von Personengruppen, insbesondere Selbsthilfegruppen, gewährt werden. *
Der Wohnsitz im Kanton ist Voraussetzung. *
Der Fonds dient nicht der Entlastung der öffentlichen Sozialhilfe für Einzelpersonen, anderer Unterstützungssysteme oder als Entlastung der Jahresrechnung. *