Diese Verordnung findet Anwendung auf die Voraussetzungen, die Anerkennung, die Planung, die Durchführung und die Finanzierung der weiter gehenden Tagesstrukturen.
Vom Geltungsbereich dieser Verordnung sind ausgeschlossen:
- die familienergänzende Kinderbetreuung;
- die Betreuung während der gesetzlich vorgeschriebenen Blockzeiten.