Das Departement kann für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Fachprüfungen oder Berufsprüfungen auf Antrag der zuständigen Organisationen der Arbeitswelt einen Leistungsauftrag erteilen, wenn die Kurse einem ausgewiesenen Bedürfnis entsprechen. Die Beiträge werden im Jahreskontrakt betragsmässig festgesetzt. Massgebend ist die Anzahl Teilnehmende, welche das Kursgeld bezahlt haben.
Das Departement kann für Weiterbildungskurse eine Leistungsvereinbarung abschliessen, wenn sie den Kriterien für eine staatliche Unterstützung gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren zur Weiterbildung von Erwachsenen entsprechen. Die Beiträge werden im Jahreskontrakt betragsmässig festgesetzt und pro teilnehmende Person und Semester ausgerichtet. Massgebend ist die Anzahl Teilnehmende, welche das Kursgeld bezahlt haben.
Das Departement kann Beiträge zur Abgeltung von Leistungen von ausserkantonalen Anbietenden für Weiterbildungskurse ausrichten, welche im Kanton nicht angeboten werden können und nicht Bestandteil von interkantonalen Vereinbarungen sind.