Diese Verordnung regelt:
- den Gebrauch der kantonalen Amtssprachen durch die kantonalen Behörden (Grosser Rat, Regierung und Verwaltung);
- die Übersetzung von amtlichen Texten des Grossen Rates, der Regierung und der Verwaltung;
- Zuständigkeit und Verfahren im Bereich der Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie beim Austausch zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften;
- das Zusammenwirken des Kantons mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Regionen sowie anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften bei der Bestimmung ihrer Amts- und Schulsprachen.