Die Entschädigung von Fachassistentinnen und Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung für ihre amtlichen Tätigkeiten erfolgt nach Zeitaufwand zu einem Ansatz von 60 Franken pro Stunde.
Die Entschädigung von Tierärztinnen und Tierärzten für ihre amtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung richtet sich nach Artikel 2 bis Artikel 4.
Die Vergütung von Fahrspesen sowie von anlässlich von angeordneten Ausbildungskursen anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungsspesen richtet sich nach der Personalverordnung[2]. Portokosten können separat abgerechnet werden.