Das Amt vollzieht die Bundesgesetzgebung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs[5] sowie der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenzentschädigung[6]. *
Es sorgt für eine wirksame Zusammenarbeit:
- zwischen den für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung zuständigen Stellen;
- mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie mit anderen Organisationen, die auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung tätig sind.
Es kontrolliert zudem die Einhaltung der Stellenmeldepflicht gemäss der Bundesgesetzgebung im Bereich der Ausländerinnen und Ausländer und der Integration[7]. *