Über Gesuche um Anerkennung von Schwangerschaftsberatungsstellen privater Organisationen und über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen entscheidet die Regierung.
Entsprechende Gesuche haben Angaben über die Trägerschaft, die Organisation, die personelle Zusammensetzung und die Finanzierung der Beratungsstelle zu enthalten. Sie sind beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit einzureichen.
Ein Anspruch auf Anerkennung und auf Abschluss einer Vereinbarung besteht nicht.
Sofern die Voraussetzungen zur Anerkennung nicht mehr gegeben sind, kann die Regierung unter Ansetzung einer angemessenen Frist die Anerkennung entziehen.