Als kantonale Gebühren für Ausländer werden insbesondere erhoben:
- die Höchstansätze des Bundes, wo solche für Bewilligungen, Verfügungen oder Amtshandlungen vorgesehen sind
- für die provisorische Bewilligung des Stellen-, Berufs- und Kantonswechsels: Fr. 40.–
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- für die Zustimmung oder Ablehnung der Umwandlung einer Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA in eine Daueraufenthaltsbewilligung EU/EFTA, einer Daueraufenhaltsbewilligung EU/EFTA in eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA und einer Jahres- in eine Niederlassungsbewilligung: Fr. 35.–