Das Amt für Militär und Zivilschutz (Amt) ist zuständig für:
- die Veranlagung und den Einzug der Ersatzabgabe;
- die Beurteilung von Gesuchen um Befreiung, Ermässigung, Erlass und Stundung der Ersatzabgabe;
- die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung;
- die Beurteilung von Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen und gegen Verfügungen über die Befreiung von der Ersatzabgabe, die Ermässigung sowie die Rückerstattung der Ersatzabgabe bei Dienstnachholung;
- den Erlass einer Verfügung zur Sicherstellung der Ersatzabgabe;
- die Führung eines Registers über alle im Kanton militärisch und zivildienstlich angemeldeten und landesabwesenden Ersatzpflichtigen;
- die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Verhängung einer Freiheitsstrafe;
- die Antragstellung für den Erlass einer Schriftensperre;
- die Verlängerung der Zahlungsfrist für die Ersatzabgabe und die Bewilligung von Ratenzahlungen.