Die Regierung übt die Aufsicht über den Zivilschutz aus.
Sie stellt die Hilfegesuche an den Bund, andere Kantone oder das grenznahe Ausland, wenn die Schutzdienstpflichtigen des Kantons die dem Zivilschutz obliegenden Aufgaben nicht zu erfüllen vermögen.
Sie entscheidet über die Gesuche des Bundes, anderer Kantone und des grenznahen Auslandes um Gewährung von Unterstützung im Bereich des Zivilschutzes.