Oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons ist die Finanzkontrolle. Sie unterstützt:
- den Grossen Rat und seine Geschäftsprüfungskommission bei der Ausübung der verfassungsmässigen Finanzaufsicht über die Verwaltung, das Obergericht, das Justizgericht und die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten;
- die Regierung und die Departemente bei der Ausübung der Finanzaufsicht über die Verwaltung;
- das Obergericht bei den finanziellen Aspekten der Justizaufsicht.
Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbstständig. Sie ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung und Gesetz verpflichtet. Sie legt jährlich ihr Prüfprogramm fest und bringt dieses der Geschäftsprüfungskommission, der Regierung und auszugsweise dem Obergericht und dem Justizgericht zur Kenntnis. *
Die Regierung und die Geschäftsprüfungskommission schliessen mit der Finanzkontrolle eine Ziel- und Leistungsvereinbarung ab.
Administrativ ist die Finanzkontrolle dem Departement für Finanzen und Gemeinden zugeordnet.