Die Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden bezweckt ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons Graubünden.
Dabei werden neben den Grundsätzen der Haushaltsführung folgende Ziele berücksichtigt:
- Wahrung der kantonalen Interessen;
- Schaffung von Transparenz;
- Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerinteressen und Unternehmenszielen;
- Abschätzung und Minimierung von finanziellen und politischen Risiken;
- standardisierte Berichterstattung;
- regelmässige Prüfung der Notwendigkeit und der Ausgestaltung der kantonalen Engagements.
Im Umgang mit den Beteiligungen sowie bei Anpassungen von kantonalen Erlassen und Leistungsvereinbarungen betreffend Beteiligungen sind die Ziele gemäss Absatz 2 zu berücksichtigen