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730.100

Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005

Präambel

730.100 Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmen- vereinbarung für die interkantonale Zusammen- arbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 vom 25. April 2006 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden, gestützt aufArtikel 32Absatz 2 der Kantonsverfassung 1) , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006 2) , beschliesst 3) : 1. Der Kanton Graubünden tritt der Rahmenvereinbarung für die inter- kantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinba- rung, IRV) vom 24. Juni 2005 4) bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt 5) zur Rahmenvereinba- rung vom 24. Juni 2005 zu erklären. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum. 1) BR 110.100 2) Seite 1477 3) GRP 2005/2006, 1154 4) BR 730.110 5) Mit RB vom 29.August 2006 den Beitritt erklärt. 1.07.2008 1