Grundeigentümer, Pächter und Bewirtschafter haben Beitragsgesuche für das Zäunen von erheblich gefährdeten Intensivkulturen beim Amt einzureichen. *
Sie haben die Notwendigkeit der Zäunung zu begründen. Das Gesuch muss zudem einen Kurzbeschrieb des Projektes, einen Situationsplan und den Kostenvoranschlag beinhalten.