Vor Beginn der Fischerei müssen in der Fangstatistik das Datum, das Gewässer mit der entsprechenden Nummer und gegebenenfalls die Angaben über die Bootsfischerei eingetragen werden.
Jeder gefangene Fisch muss in die Fangstatistik eingetragen werden. Erlaubte Fische sind unmittelbar nach dem Fang einzutragen. Nicht erlaubte Fische sind spätestens vor Verlassen des Gewässers in die Fangstatistik einzutragen. Die Einträge müssen vollständig und fehlerfrei sein. *
Bei der elektronischen Führung der Fangstatistik sind die vorgegebenen Eingabeschritte einzuhalten. Mit dem Speichern der gemachten Angaben bestätigt die Fischerin oder der Fischer deren Richtigkeit.
Bei der handschriftlichen Führung der Fangstatistik sind die Einträge in die amtliche Statistikkarte (Tagespatente) beziehungsweise in das amtliche Statistikbüchlein (alle anderen Patentarten) mit Kugelschreiber vorzunehmen.
Vor der Rückgabe der Statistikkarte beziehungsweise des Statistikbüchleins hat die Fischerin oder der Fischer die Richtigkeit der gemachten Angaben mit ihrer beziehungsweise seiner Unterschrift zu bestätigen.
Die Anleitungen für die Führung der elektronischen beziehungsweise handschriftlichen Fangstatistik sind auf der Internetseite des Amts für Jagd und Fischerei veröffentlicht.