Diese Verordnung regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten im Immobilienmanagement des Kantons in den folgenden Bereichen:
- strategische Planung und Steuerung des Immobilienportfolios;
- Projektmanagement bei Bauvorhaben;
- Bewirtschaftung von Immobilien;
- Erbringung von weiteren Dienstleistungen.