Diese Verordnung regelt in folgenden Bereichen den Gewässerschutz in der Landwirtschaft:
- Hofdüngerflüsse und ihre Bilanzierung;
- Abwasseranlagen und Lagereinrichtungen (inklusive Leitungen) für Hofdünger;
- Verwertung von Hofdünger (ohne technische Aufbereitungsanlagen für Hofdünger).