Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mehrheit der Mitglieder müssen praktizierende Landwirte, davon mindestens zwei Lehrmeister, sein.
Der zuständige Departementsvorsteher sowie der Direktor des Plantahofs sind zu den Sitzungen einzuladen. *
Der Direktor nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Zur Beratung besonderer Fragen können Sachverständige beigezogen werden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Kantons Graubünden[2].