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935.700

Beitritt des Kantons Graubünden zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019

Präambel

935.700 1 Beitritt des Kantons Graubünden zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 Vom 27. August 2020 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1 , gestützt auf Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung2 , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 7. Januar 20203 , beschliesst: 1. Der Kanton Graubünden tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkor- dat vom 20. Mai 2019 bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 gegenüber der Fachdirektorenkonfe- renz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu erklären4 . 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referen- dum5 . 1 GRP 2020/2021, 53 2 BR 110.100 3 Seite 709 4 Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung den Beitritt erklärt. 5 Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen.