Das Justiz- und Sicherheitsdepartement ist zuständig für Entscheide über Adoptionen und für Auskünfte über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Kind gemäss Artikel 268d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907[2]. *
Es unterstützt die leiblichen Eltern, deren Nachkommen sowie das Kind auf Wunsch beratend (Art. 268d Abs. 4 ZGB). Es kann dafür geeignete Fachpersonen oder Fachstellen beiziehen. *