Das Gesuch um Ernennung zum Notar ist dem Kantonsgericht[2] auf einem von der Kantonsgerichtskanzlei zu beziehenden Formular einzureichen.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- der Ausweis über das Ergebnis der Notariatsprüfung;
- der Ausweis über die Haftpflichtversicherung;
- der Ausweis über den Wohnsitz in der Schweiz.
Inhaber eines ausserkantonalen Anwaltspatentes haben dem Gesuch die Bewilligung zur Berufsausübung im Kanton Luzern beizulegen.
Gemeindeschreiber und ihre voll- oder hauptamtlichen, patentierten Substituten haben dem Gesuch das Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber sowie den Ausweis über die Wahl zum Gemeindeschreiber bzw. zum voll- oder hauptamtlichen Substituten beizulegen. *
Andere Beamte mit Gemeindeschreiberfunktionen haben darzutun, dass für die Zuerkennung der Beurkundungsbefugnis ein Bedürfnis besteht. Ferner haben sie dem Gesuch das Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber sowie den Ausweis über die Wahl zum Beamten mit Gemeindeschreiberfunktionen beizulegen.
Weitere Abklärungen bleiben vorbehalten.