Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 3000.– Die Gebühr wird vorschussweise erhoben. *
Wird die schriftliche Prüfung nicht angetreten, geht ein Betrag von Fr. 240.– an die Unkosten. Wird die mündliche Prüfung nicht angetreten, verfällt die Gebühr. *
Wird die schriftliche Prüfung nicht bestanden und auf eine Wiederholung verzichtet, erhält die Bewerberin oder der Bewerber Fr. 900.– zurückerstattet. *
Für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber pro Fachbereich Fr. 600.– zu bezahlen. *
Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt die Gebühr Fr. 900.–. *