Das Gesetz regelt für das Objektwesen des Kantons Luzern den Austausch objektbezogener Daten über eine Datendrehscheibe, das Verfahren zum Abruf dieser Daten über ein Informationssystem sowie den Betrieb und die Nutzung der Datendrehscheibe und des Informationssystems.
Das Objektwesen umfasst den Austausch der objektbezogenen Daten zwischen den Domänen Bauwesen, amtliche Vermessung, Versicherung, amtliche Bewertung, Steuern und Grundbuch sowie den Bereichen Statistik und Geoinformation.