Die Zahl und der Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter des Kantonsgerichtes werden wie folgt festgesetzt: *
- 20 vollamtliche Richterinnen und Richter,
- 9 hauptamtliche Richterinnen und Richter mit einem Beschäftigungsgrad von je 50 Prozent,
- 10–20 Ersatzrichterinnen und -richter,
- 20–25 Fachrichterinnen und -richter.