Den Kandidatinnen und Kandidaten können grundsätzlich Aufgaben und Fragen aus allen Rechtsbereichen gestellt werden.
Bei den in den §§ 2 ff. genannten Rechtsbereichen und Erlassen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten die wichtigsten Grundsätze und Regelungen darlegen können. In diesen Bereichen müssen sie die grundlegenden Entscheide sowohl des Bundesgerichts als auch des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern kennen.