Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle an ihrem Hauptwohnsitz gezählten
- schweizerischen Staatsangehörigen,
- ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate,
- ausländischen Staatsangehörigen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten,
- Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Die mittlere Wohnbevölkerung entspricht dem arithmetischen Mittel der ständigen Wohnbevölkerung am 1. Januar und am 31. Dezember desselben Jahres.