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28d

Verordnung über die Bevölkerungsstatistik

vom 22.11.2011 (Stand 01.01.2011)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 13 Absatz 1 des Statistikgesetzes vom 13. Februar 2006[1],

auf Antrag des Finanzdepartementes,

beschliesst:

Art. 1 Bestandteile der Bevölkerungsstatistik

Der Kanton führt eine Bevölkerungsstatistik, die folgende Bestandteile umfasst:

  1. den Stand der ständigen Wohnbevölkerung,
  2. den Stand der mittleren Wohnbevölkerung,
  3. die Jahresbilanz der ständigen Wohnbevölkerung, die folgende Komponenten der Bevölkerungsentwicklung enthält:
  1. die natürliche Bevölkerungsbewegung (Lebendgeborene, Gestorbene),
  2. die räumliche Bevölkerungsbewegung (Wanderungen),
  3. Zivilstandswechsel,
  4. Bürgerrechtswechsel.

Art. 2 Begriffe

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle an ihrem Hauptwohnsitz gezählten

  1. schweizerischen Staatsangehörigen,
  2. ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate,
  3. ausländischen Staatsangehörigen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten,
  4. Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Die mittlere Wohnbevölkerung entspricht dem arithmetischen Mittel der ständigen Wohnbevölkerung am 1. Januar und am 31. Dezember desselben Jahres.

Art. 3 Führung der Bevölkerungsstatistik

Die zentrale Statistikstelle des Kantons führt die Bevölkerungsstatistik. Sie stützt sich dabei auf

  1. die eidgenössische Statistik der Bevölkerung und der Haushalte,
  2. die kantonale Einwohnerplattform gemäss § 9 des Registergesetzes vom 25. Mai 2009[2].

Art. 4 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung über die Bevölkerungsstatistik vom 6. März 2007[3] wird aufgehoben.

Art. 5 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

Egress

G 2011 314

Änderungstabelle - nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G
Erlass 22.11.2011 01.01.2011 Erstfassung G 2011 314

Änderungstabelle - nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
22.11.2011 01.01.2011 Erlass Erstfassung G 2011 314