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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen zu einem Betreibungskreis

vom 24.03.2015 (Stand 12.04.2015)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996[1],

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Vitznau, Weggis und Greppen über die Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen per 1. April 2015 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

Egress

G 2015 110

Änderungstabelle - nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G
Erlass 24.03.2015 12.04.2015 Erstfassung G 2015 110

Änderungstabelle - nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
24.03.2015 12.04.2015 Erlass Erstfassung G 2015 110