Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin führt den Vorsitz im Regierungsrat.
Er oder sie sorgt dafür, dass
- die Aufgaben des Regierungsrates rechtzeitig und zweckmässig an die Hand genommen und abgeschlossen werden,
- die Verhandlungen des Regierungsrates ordnungsgemäss vorbereitet werden,
- die Aufsicht des Regierungsrates über die kantonale Verwaltung zweckmässig organisiert und ausgeübt wird.
Dem Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin steht für die Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin mit der Staatskanzlei zur Verfügung.