Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug vollzieht die Disziplinarstrafordnung gemäss den Artikeln 180 ff. des Militärstrafgesetzes (MStG) vom 13. Juni 1927[3].
Sie ist zuständig für
- den Erlass von Disziplinarstrafverfügungen,
- die Umwandlung von Bussen in Arrest,
- den Vollzug von Disziplinarbussen einschliesslich der Anordnung von Betreibungen und des Vollzugs der Arreste.