Vernehmlassungsverfahren bezwecken die Beteiligung der politischen Parteien, der Gemeinden und der interessierten Personen und Organisationen an der Meinungsbildung und Entscheidfindung der kantonalen Behörden.
Sie sollen Aufschluss geben über die Zweckmässigkeit, die Vollziehbarkeit und die politische Unterstützung eines Vorhabens des Kantons.