Das OVG wird von dem oder der Organisations- und Informatikbeauftragten des Finanzdepartementes geführt.
Es trifft sich in der Regel monatlich oder so oft, wie es die Bearbeitung der Aufgaben erfordert.
Die Mitglieder des OVG können zu behandelnde Themen bis zu einem durch die Sitzungsleitung definierten Termin eingeben. Die Einberufung des OVG erfolgt mindestens fünf Tage vor dem Sitzungstermin. Die Einladung ergeht elektronisch unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte. Allfällige Unterlagen werden der Einladung beigefügt.
Mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder können in der Sitzung auch Geschäfte behandelt werden, welche in der Einladung nicht genannt wurden.
Das OVG ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Soweit gesetzlich oder reglementarisch nicht anders vorgesehen, entscheidet das OVG mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden bei der Ermittlung des Resultats nicht berücksichtigt.
Das sitzungsleitende Mitglied ist stimmberechtigt und fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Beschlüsse können in gültiger Weise auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden, sofern sie einstimmig erfolgen und kein Mitglied die Beratung verlangt.
Über die Sitzungen des OVG wird ein Protokoll geführt, welches mindestens die gefassten Beschlüsse enthält. Zusätzlich wird eine Pendenzenliste geführt und regelmässig aktualisiert.