Die Anstalten des kantonalen Rechts, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, und die Anstalten des interkantonalen Rechts, an denen der Kanton Luzern beteiligt ist, werden den Departementen zur Erledigung der administrativen Geschäfte und zur Wahrnehmung der überdies in der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben wie folgt zugeordnet:
- Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
- Bildungs- und Kulturdepartement
- Finanzdepartement
- Gesundheits- und Sozialdepartement
- Justiz- und Sicherheitsdepartement