Schuldienste im Sinn dieser Verordnung sind die schul- und kinderpsychologischen Dienste (im Folgenden: schulpsychologischen Dienste), die pädagogisch-therapeutischen Dienste und die Schulsozialarbeit. *
Die pädagogisch-therapeutischen Dienste umfassen die logopädischen Dienste und die Therapiestellen für psychomotorische Störungen. *
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