Für die Klassenbildung wird je Lernenden oder Lernende mit Behinderung maximal folgende Lektionenzahl zur Verfügung gestellt: *
- im Bereich kognitive Entwicklung, schulischer Schwerpunkt
- im Bereich kognitive Entwicklung, praktischer Schwerpunkt
- im Bereich kognitive Entwicklung, komplexer Bedarf
- im Bereich Körper, Motorik und Gesundheit
- im Bereich Sprachentwicklung
- im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung
In den Lektionen gemäss Absatz 1 sind die Pensen der Fachlehrpersonen für zusätzliche unterrichtsbezogene, pädagogische und pädagogisch-therapeutische Massnahmen sowie die Pensen der Klassenassistenzen und der Praktikantinnen und Praktikanten inbegriffen. *
Die Klassenlehrpersonen und die Fachlehrpersonen werden zu 100 Prozent, die Klassenassistenzen zu 50 Prozent und die Praktikantinnen und Praktikanten zu 25 Prozent gerechnet. *
Die Pensen der Tagesstrukturen werden separat berechnet. *
Die zuständige Schulleitung kann für die einzelnen Klassen die Pensen unter der Bedingung reduzieren oder erhöhen, dass die Lehrpensen innerhalb der Institution im Durchschnitt eingehalten werden.
Beim nachobligatorischen Überbrückungsangebot werden 10 Prozent der zur Verfügung stehenden Lektionen abgezogen. *
Die Dienststelle Volksschulbildung kann für betreuungsintensive Lernende pauschal zusätzliche Pensen bewilligen. Im Bereich Körper, Motorik, Gesundheit sowie im Bereich Sprachentwicklung kann sie im Einzelfall zusätzliche Pensen bewilligen. *