Die Vereinbarungskantone entrichten für Lernende an ausserkantonalen Ausbildungs- stätten für den beruflichen Unterricht sowie für berufliche Vollzeitausbildungen je ein- heitliche Beiträge.
Die Zuordnung von Ausbildungsgängen zu den Bereichen Vollzeitschulen oder beruf- lichen Unterricht im dualen System wird im Anhang vermerkt.
Die Standortkantone gewähren den Lernenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Lernenden.
Die Vereinbarungskantone sorgen dafür, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung sinngemäss angewendet werden, wenn Lernende der Vereinbarungskantone Schulen be- suchen, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Berufsverbänden, Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen geführt werden.