Für die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok, gelten sinngemäss die §§ 1, 2, 4–17, 19–24 und 26 des Reglementes für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern vom 15. April 2008[2] (Maturitätsreglement).
In Abweichung von den §§ 7 und 8 des Maturitätsreglementes[3] kann als moderne Zweitsprache Französisch, Englisch, Thai oder Mandarin gewählt werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Maturitätsprüfungen die «Zweisprachige Maturität» zu erlangen. Die Maturitätskommission legt die Zweitsprache fest, bestimmt die Anzahl der Fächer und definiert diejenigen Fächer, in denen die Maturitätsprüfung in der zweiten Sprache abgelegt werden kann.