Die Lehrperson wird bei der erstmaligen Einreihung in eine Lohnklasse gemäss der Funktionsumschreibung im Anhang 1 eingereiht. Umfasst die Funktionsumschreibung mehrere Lohnklassen, erfolgt die Einreihung in eine Lohnklasse aufgrund der Art und des Umfangs der übertragenen Aufgaben.
Innerhalb der Lohnklasse wird die Lehrperson in eine Lohnstufe eingestuft. Dabei werden die berufliche Qualifikation, die berufliche Erfahrung und der interne Quervergleich berücksichtigt. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die wissenschaftliche Reputation können ergänzend berücksichtigt werden.
Lehrpersonen, welche die in der Funktionsumschreibung angegebenen Anforderungen nur teilweise erfüllen, werden im Ausmass der Abweichung eine bis drei Lohnklassen unterhalb der Lohnklasse der entsprechenden Funktion eingereiht.
Entfällt der Grund für die tiefere Einreihung gemäss Absatz 3, können betroffene Lehrpersonen eine Neueinreihung beantragen. Sobald die notwendigen Unterlagen für die Beurteilung eingereicht sind, wird die Neueinreihung geprüft und bei Gutheissung des Antrags auf Beginn des folgenden Kalendermonats vorgenommen.