Dieses Reglement regelt
- das Verfahren für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Grundausbildung und in die Studiengänge zur Ausbildung von Bildungsfachleuten an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern),
- die Voraussetzungen für das Bestehen von Studienleistungen und für den Abschluss des Studiums,
- die Aufgaben der zuständigen Organe,
- das Disziplinarwesen.
Das Reglement gilt für die folgenden Studiengänge (Grundausbildungen):
- Studiengang Kindergarten/Unterstufe für die Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe (Schuljahre 1–4),
- Studiengang Primarstufe für die Ausbildung zur Lehrperson der Primarstufe (Schuljahre 3–8),
- Studiengang Sekundarstufe I für die Ausbildung zur Lehrperson der Sekundarstufe I (Schuljahre 9–11),
- Studiengang Sekundarstufe II - gymnasiale Bildung für die Ausbildung zur Lehrperson mit Lehrdiplom für Maturitätsschulen,
- Studiengang Schulische Heilpädagogik für die Ausbildung zur Lehrperson mit Diplom im Bereich Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik.
Es gilt für Studiengänge zur Ausbildung von Bildungsfachleuten. *