Dieses Reglement regelt
- das Verfahren für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in einen Weiterbildungsstudiengang an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) sowie die Voraussetzungen für das Bestehen von Studienleistungen und für den Abschluss eines Studiengangs,
- die Aufnahme in einen Weiterbildungskurs und dessen Abschluss,
- die Aufgaben der für die Weiterbildung zuständigen Organe,
- das Disziplinarwesen.