Dieses Reglement regelt die Annahme und die Verwendung von Mitteln, die von privaten Dritten in Form von Sponsoringbeiträgen, Schenkungen oder Vermächtnissen an die Pädagogische Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) gehen.
Andere Formen von Drittmitteln sind von diesem Reglement ausgenommen.