Diese Verordnung regelt die Studiengebühren der Hochschule Luzern im Bereich der Aus- und Weiterbildung.
Für Bildungsangebote, welche in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen geführt werden, kann der Rektor oder die Rektorin auf Antrag der Hochschulleitung von dieser Verordnung abweichende Gebühren festlegen.
Für Gaststudierende im Rahmen nationaler oder internationaler Mobilitätsprogramme gelten die Studiengeldregelungen der entsprechenden Abkommen.