Dieses Reglement regelt in Anlehnung an die Empfehlungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität sowie der guten wissenschaftlichen Praxis der Hochschule Luzern. Sie gilt für alle in der Lehre und Forschung tätigen Angehörigen der Hochschule Luzern, soweit die Hochschule Luzern keine besonderen Bestimmungen vorgesehen hat.
Das Reglement findet grundsätzlich bei jeder als wissenschaftlich zu bezeichnenden Arbeit Anwendung, insbesondere jedoch
- bei Arbeiten in der Lehre, welche mit einer Note bewertet werden, mit einem Abschluss im Zusammenhang stehen oder für ein Prädikat von Bedeutung sind, sowie
- bei allen Lehr- und Forschungsarbeiten, welche im Sinne des Urheberrechts als Werke zu bezeichnen sind.
Das vorliegende Reglement gilt als Minimalstandard. Die einzelnen Departemente können weitergehende, fachspezifische Regelungen erlassen.