Akademien haben zum Zweck, Weiterbildungsangebote in einem Themenbereich, insbesondere im Bereich akademischer Berufe, zu koordinieren und weiterzuentwickeln. Sie können in ihrem Themenbereich Forschungsprojekte durchführen.
Die Universität Luzern oder die Fakultäten können insbesondere folgende Arten von Akademien errichten:
- Akademien der Fakultäten,
- Akademien mit externen Partnerinnen und Partnern,
- universitäre Weiterbildungsakademie.
Akademien der Fakultäten werden von einer oder mehreren Fakultäten errichtet. Sie regeln Aufgaben und Organisation in einem Reglement, das auf Antrag der beteiligten Fakultäten von Senat und Universitätsrat verabschiedet wird.
Akademien können mit externen Partnerinnen und Partnern gemeinsam errichtet werden. Die wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit, insbesondere Aufgaben und Organisation der Akademie, werden in einer von der Rektorin oder dem Rektor und der Prorektorin oder dem Prorektor Universitätsentwicklung zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität und der externen Partnerin oder dem externen Partner geregelt. Die Vereinbarung wird von der Rektorin oder vom Rektor dem Senat und dem Universitätsrat zur Genehmigung unterbreitet.
Akademien, die von der Universität und externen Partnerinnen oder externen Partnern gemeinsam getragen sind, können die Einzelheiten zur Organisation und zu weiteren Aspekten der Zusammenarbeit in einem Reglement regeln. Das Reglement und dessen Änderungen werden der Rektorin oder dem Rektor und der Prorektorin oder dem Prorektor Universitätsentwicklung zur Kenntnis gebracht.
Die Universität Luzern führt eine Weiterbildungsakademie. Diese unterstützt die Mitarbeitenden der Universität bei der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten sowie der Organisation und Durchführung von Weiterbildungen. Sie kann eigene strukturierte Lehrgänge und Weiterbildungskurse entwickeln und anbieten. Sie regelt Aufgaben und Organisation in einem Reglement, das von der Prorektorin oder dem Prorektor Lehre und Internationale Beziehungen dem Senat und Universitätsrat zum Beschluss unterbreitet wird.