Institute bestehen aus mindestens drei, Zentren und Akademien aus mindestens zwei universitätsinternen stimmberechtigten Mitgliedern mit Ordinariat oder Extraordinariat. *
Die Mitglieder eines Instituts, eines Zentrums oder einer Akademie können aus einer oder mehreren Fakultäten stammen. *
Stimmberechtigte Mitglieder der Universität Luzern benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.
Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheiden die jeweiligen Fakultäten. Die Fristen für einen Austritt eines stimmberechtigten Mitglieds regelt das Organisationsreglement. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses an der Universität Luzern.
Institute, Zentren und Akademien können eine administrative Leiterin oder einen administrativen Leiter anstellen. Diese oder dieser ist Mitglied des Instituts, des Zentrums oder der Akademie. *
Institute, Zentren und Akademien können auch Personen ausserhalb der Universität Luzern als Mitglieder aufnehmen. Dabei stellen die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit. Über Ausnahmen entscheiden die zuständigen Fakultäten. *