Die Universität Luzern ermöglicht und fördert Habilitationen.
Sie bezweckt damit die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf dessen Qualifikation für Professuren an Fakultäten des In- und Auslands. Besondere Bedeutung hat die Frauenförderung.
Sie ermöglicht und fördert Habilitationen, solange die Habilitation Voraussetzung für die Berufung auf Professuren ist oder die Berufungsfähigkeit wesentlich begünstigt.
Als Habilitandinnen und Habilitanden werden Personen gefördert, die bisher hervorragende wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre geleistet haben und von denen zu erwarten ist, dass sie dies auch in Zukunft tun werden sowie dass sie das Potenzial haben, um später auf Professuren berufen zu werden.