Zur Einführung und Änderung eines strukturierten Lehrgangs ist ein Antrag mit folgendem Inhalt vorzubereiten: *
- neues Weiterbildungsreglement im Sinne von § 26 Ziffer 1,
- operative Beurteilung durch die Trägerschaft (Business-Plan mit Budget, Zeitplan und Markteinschätzung),
- wissenschaftliche Beurteilung durch die designierte Studienleitung (Curriculum).
Eine Änderung eines strukturierten Lehrgangs ist ohne erneute Antragstellung möglich, wenn die Änderung nicht der Einführung eines neuen Lehrgangs gleichkommt. § 26 bleibt vorbehalten. *
Bei den eigenen oder den Kooperationsangeboten der Weiterbildungsakademie, des Grants Office, der Graduate Academy, des Zentrums Lehre und der universitären Forschungszentren ist der Antrag an die Weiterbildungskommission zu richten. *
Bei den eigenen oder den Kooperationsangeboten der Fakultäten sowie deren Instituten, Zentren und Akademien ist der Antrag an die entsprechende Fakultätsversammlung zu richten. *
Unterstützte Anträge werden der Erweiterten Universitätsleitung, dem Senat und dem Universitätsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Die Trägerschaften können im Rahmen ihrer Budgetverantwortung eine Vorfinanzierung vorsehen. Darüber hinaus gehende Risikogarantien sind dem Senat zu beantragen. Der Business-Plan hat in jedem Fall die angestrebte mittelfristige Deckung der Vorfinanzierung auszuweisen.